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Zugewinnausgleich

Ohne Ehevertrag kann ein Zugewinnausgleich verlangt werden.

Wie die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten geregelt werden, richtet sich nach dem Güterstand. Haben Sie einen Ehevertrag geschlossen, gelten die Inhalte dieses Vertrages. Ohne Ehevertrag leben Sie hingegen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Faustregel des Zugewinnausgleichs lautet: Alles, was während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen wurde, kann im Scheidungsverfahren ausgeglichen werden – sofern ein Ehegatte das verlangt.