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Kosten

Keine Angst vor den Kosten – ich gebe Ihnen gerne Auskunft

Bevor Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, lohnt es sich, vorab die damit verbundenen Kosten zu besprechen. In einem ersten Gespräch können wir gemeinsam klären, ob Sie zB über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch in familienrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch genommen werden kann – das ist allerdings eher selten der Fall. Unabhängig davon gibt es in unserer Kanzlei verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung: entweder rechne ich nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, das sich grundsätzlich an der Höhe des sog. Streitwertes orientiert, oder nach Stunden zu einem vorher vereinbarten Stundensatz. 

Auch die Kosten für ein Verfahren mittels Mediation oder Cooperativer Praxis erläutere ich Ihnen gerne in einem ersten Gespräch.