Scheitert eine Beziehung und leben die Ehegatten getrennt, gelten verschiedene Besonderheiten. Sowohl in Bezug auf das Sorgerecht der Eltern als auch auf die finanzielle Verantwortung gegenüber gemeinsamen Kindern und Ehegatten.
Leben die Ehegatten getrennt, kann Unterhalt vom anderen Ehegatten in angemessener Höhe verlangt werden. Maßgeblich sind dafür die Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten gem. § 1361 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Der Trennungsunterhalt hat folgende Grundvoraussetzungen:
Darüber hinaus sind noch weitere Punkte wichtig, die ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutere.