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Kindesunterhalt

Wer muss für die gemeinsamen Kinder wieviel bezahlen?

Im Falle einer Trennung ist derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht dauernd lebt, verpflichtet, Bar-Unterhalt für das Kind an den anderen Elternteil zu bezahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich dabei im Normalfall nach der Düsseldorfer Tabelle.

Wird ein Kind volljährig, müssen die Eltern gemeinsam für dessen Unterhalt aufkommen, und zwar je im Verhältnis ihrer Einkommen. Dabei ist ein sogenannter Selbstbehalt zu berücksichtigen, der den Eltern anrechnungsfrei verbleiben muss. Die jeweilige Höhe ergibt sich aus den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Kinder haben solange Anspruch auf Unterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erreicht haben.

Der Elternteil, der ein gemeinsames minderjähriges Kind betreut, erbringt seinen Unterhalt für das Kind bis zum 18. Lebensjahres des Kindes durch diese Betreuungsleistungen.

Das Kindergeld ist zur Hälfte auf die Tabellenbeträge anzurechnen, da es den Eltern je zur Hälfte zusteht. Die Zahlbeträge befinden sich am Ende der Tabelle und unter der Unterschrift „Anhang: Tabelle Zahlbeträge”.

Einzelheiten siehe auch Düsseldorfer Tabelle