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Trennung

Schon während der Phase der Trennung gelten bestimmte Regeln.

Scheitert eine Beziehung und leben die Ehegatten getrennt, gelten verschiedene Besonderheiten. Sowohl in Bezug auf das Sorgerecht der Eltern als auch auf die finanzielle Verantwortung gegenüber gemeinsamen Kindern und Ehegatten. 

Leben die Ehegatten getrennt, kann Unterhalt vom anderen Ehegatten in angemessener Höhe verlangt werden. Maßgeblich sind dafür die Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten gem. § 1361 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der Trennungsunterhalt hat folgende Grundvoraussetzungen:

  • Die Ehe muss noch bestehen
  • Die Ehegatten müssen getrennt leben im Sinne des § 1567 BGB: es darf also keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Eheleuten bestehen, zudem möchte zumindest ein Ehegatte diese auch nicht mehr herstellen.
  • Eine Trennung ist übrigens auch innerhalb der gleichen Wohnung möglich – aber nur, wenn eine die Trennung in sämtlichen Lebensbereichen erfolgt.
  • Leistungsfähigkeit des höher bzw. alleine verdienenden Ehegatten, wobei die Leistungsfähigkeit durch den Selbstbehalt monatlich begrenzt ist.

Darüber hinaus sind noch weitere Punkte wichtig, die ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutere.