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Scheidung

Eine Scheidung gelingt nicht von heute auf morgen.

Scheidung – auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an!

Nach Artikel 8 der Rom. III VO richtet sich die Scheidung u. a. dann
nach deutschem Recht, wenn die Ehegatten im Jahr vor dem Scheidungsantrag
in Deutschland gelebt habe.

Scheidung nach einem Jahr des Getrenntlebens…
Nach deutschem Recht kann die Scheidung beantragt werden,
wenn die Ehegatten seit einem Jahr von Tisch und Bett voneinander getrennt leben.
Ein Getrenntleben ist auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich, wenn
die Ehegatten dort wie in einer Wohngemeinschaft leben.

…oder bei Unzumutbarkeit
In Härtefällen kann eine Scheidung ausnahmsweise ohne Einhaltung
des Trennungsjahres beantragt werden. Es müssen besondere
Gründe vorliegen, die es einem Ehegatten unzumutbar machen,
weiter verheiratet zu sein.